Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HORST WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE e.K.

Definitionen
Sie, der Kunde Jeder, der Produkte von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE erwirbt
Verbraucher, Jede natürliche Person, die Produkte von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
Wir, WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE, Postfach 1364, D-73203 Plochingen Preis In Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung genannter Preis
Produkte In Angebot, Lieferschein, Auftragsbestätigung und Rechnung aufgeführte Produkte (auch Serviceangebote)

Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf) zwischen der WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE und Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben  hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per e-mail, per Telefon oder Telefax erteilen. Nach Erhalt senden wir Ihnen  eine  schriftliche  Auftragsbestätigung zu. Bitte  prüfen  Sie diese aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung mit. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Bestimmungen  der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen werden. WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE behält sich vor, Produkte  jederzeit zu ändern oder durch andere zu ersetzen, soweit die geänderten oder ersetzten Produkte gleichwertige Funktionalität und Leistung aufweisen.

Zustandekommen von Kaufverträgen über das Online-Shop-System
Für das Zustandekommen von Kaufverträgen über das Online-Shop-System gilt folgendes: Die zum Kauf beabsichtigen Waren sind im "Warenkorb" abgelegt. Über die Schaltfläche "zum Warenkorb" in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Betätigen der Schaltfläche "zur Kasse" und der nachfolgenden Eingabe der persönlichen Daten werden auf der nachfolgenden Seite nochmals alle Bestelldaten angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Versand, Zahlart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und, gegebenenfalls über die Funktion "zurück" Ihres Internetbrowsers, zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen. Mit Anklicken der Schaltfläche "Bestellung bestätigen" geben Sie eine verbindliche Bestellung beim Verkäufer ab. Sie erhalten zunächst eine automatische Email über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt. Die Annahme Ihrer Bestellung und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch Zusendung einer gesonderten Auftragsbestätigung per e-mail, in welcher Ihnen die Bearbeitung der Bestellung bestätigt wird. Sollten Sie binnen 7 Werktagen keine Auftragsbestätigung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Weiberg Technische Produkte
Robert-Bosch-Straße 5 – 7, 73207 Plochingen
e-mail info@weiberg.net
Fax 07153/619835


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Produkteigenschaften
In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Angegebene Produkt(netto-)preise beinhalten keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten sowie Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen. Zahlungen erfolgen - je nach Vereinbarung - entweder per Vorkasse oder Nachnahme oder in Bar bei Abholung. WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und /oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sofern von uns Schecks oder Wechsel angenommen werden, erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Diskontspesen sind zu vergüten. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtliche Forderungen, auch wenn sie gestundet oder wenn Ratenzahlungen vereinbart sind, sofort fällig; wir sind in diesen Fällen auch befugt, zahlungshalber angenommene Wechsel oder Schecks zurückzugeben und auf die ursprüngliche Forderung zurückzugreifen. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eigenwillige Rechnungskürzungen werden nicht akzeptiert. Bei Ratenzahlungskäufen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass den Käufern, sofern sie nicht Kaufleute im Sinne des Gesetzes sind, ein Widerrufsrecht nach den Regelungen über Verbraucherdarlehen im BGB zusteht. Hiernach kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich den Widerruf seiner Willenserklärung auf Abschluss eines Kaufvertrages erklären. Im Falle des Widerrufs ist jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Lieferung / Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dies in der Auftragsbestätigung nicht besonders erwähnt wird. Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnliches bei uns oder unseren Zulieferanten nicht möglich ist. Sollten die erwähnten Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Die Mitteilung der Abhol- oder Versandbereitschaft steht der Lieferung gleich. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Abnahme von 10 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz können wir ohne Nachweis des Schadens 15% des Kaufpreises fordern; die Geltendmachung eines tatsächlichen entstandenen höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem anderen Vertragsteil wird hierdurch nicht der Nachweis abgeschnitten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, auch dann wenn Teillieferungen erfolgen. Für Verbraucher gilt, die Gefahr geht über wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sind Sie Kaufmann, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften: Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.

Mängelrüge
Der Kunde hat die Produkte unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung im Hinblick auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten die Produkte in Ansehung eines Mangels, der bei einer solchen Untersuchung erkannt worden wäre, als genehmigt.

Gewährleistung
Soweit nicht anders angegeben gilt die gesetzliche Gewährleistung für von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE gelieferte Produkte und Ersatzteile. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere, wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Nacherfüllung geltend machen. Bei begründeter Mängelrüge haben wir in jedem Fall die Möglichkeit die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl den Kaufpreis zu vergüten oder entsprechende mängelfreie Ware nachzuliefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde Nacherfüllung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, geltend machen. Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde nicht den Teil des Kaufpreises entrichtet hat, der dem Wert der Ware im mangelhaften Zustand entspricht. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwirbt WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen. Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass wir uns in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine lt. unserer Auftragsbestätigung übernommene Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, dass wir die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich beseitigen. Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transport- bzw. Fracht- und Wegekosten zu dessen Lasten. Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des § 438 Abs.1 Nr. 3 ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vom Kunden vorliegt. Werden vom Kunden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Bedienungsfehler durchgeführt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, nicht für das Produkt vorgesehene Verbrauchsmaterialien verwendet, oder der bestimmte Verwendungszweck nicht angewendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Wir können nur dann einen Mängelanspruch anerkennen, wenn uns ein Mängelbericht mit exakter Mängelbeschreibung, Maschinenbezeichnung mit Seriennummer und Kaufbeleg vorliegt. Grundsätzlich werden Reparaturen von Fremdfirmen, soweit diese nicht durch uns erteilt sind oder Reparaturrechnungen der Handelspartner, soweit vorher nicht schriftlich ein Reparaturauftrag von uns erteilt wurde, nicht anerkannt. Schäden an elektrischen Anlagen und Motoren werden nur anerkannt, wenn der elektrische Anschluss nachweislich nach den VDE Richtlinien erfolgt ist.

Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vertrag, Verschulden, bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn). Unberührt bleibt unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten, sowie unsere Haftung für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, insoweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist, ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

Höhere Gewalt
WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht  (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Geheimhaltung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

Kündigung
Wir sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden oder Sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.

Datenschutz
Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung und werden zu Direktmarketingzwecken von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE verwendet, es sei denn, Sie widersprechen dem ausdrücklich. WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

Verbraucherschutzrechte
Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere Ihre Rechte gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lichtenfels. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Einheitlichen Kaufgesetze werden ausgeschlossen. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE und dem Kunden über den Vertragsgegenstand. Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diese nicht ausdrücklich von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE zurückgewiesen worden sind, haben keine Gültigkeit. Alle früheren Vereinbarungen, Zusagen und Angaben von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE werden durch diesen Vertrag gegenstandslos. Der Kunde kann sein Recht auf diesen Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WEIBERG TECHNISCHE PRODUKTE an Dritte abtreten. Änderung dieses Vertrages, auch Änderungen dieser Klausel und sonstige Rechtshandlungen (z.B. Kündigung) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen diese Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.